Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Nuzinger Dance & Events GmbH


(letzte Aktualisierung: September 2023)

 
 

Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Anmeldungen und Verträge von Kunden und Kundinnen (nachfolgend: „Kunde“) bei der Tanzschule Nuzinger Dance & Events GmbH, Bergheimer Straße 147, 69115 Heidelberg (nachfolgend: „Tanzschule“).
 

Anmeldung und Vertragsabschluss

Durch das Absenden des Online-Formulars gibt der Kunde ein bindendes und damit kostenpflichtiges Angebot auf Teilnahme an den Kursen der Tanzschule ab. Dieses Angebot kann von der Tanzschule mit einer Anmeldebestätigung angenommen werden, wodurch der Vertrag rechtswirksam geschlossen ist.

Mit Absenden des Online-Formulars auf der Internetseite der Tanzschule werden diese AGB ausdrücklich zur Kenntnis genommen und bindend anerkannt. Bei minderjährigen Personen muss die Anmeldung von einem Erziehungsberechtigten durchgeführt werden. Der Erziehungsberechtigte wird durch diese Buchung in seinem Namen automatisch Vertragspartner der Tanzschule.

 

Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages zwischen Tanzschule und Kunde ist die Erbringung von Dienstleistungen gemäß den Beschreibungen des gebuchten Kurses/Clubs.

Die genaue Kursstundenanzahl, die jeweilige Dauer einer Einheit eines Tanzkurses, die konkreten Termine der Unterrichtseinheiten und der Inhalt des gebuchten Tanzkurses sind der Anmeldebestätigung zu entnehmen und im aktuellen Terminplan auf der Internetseite der Tanzschule veröffentlicht.

Aus zwingenden betrieblichen Gründen (wie z.B. Erkrankung eines Tanzlehrers, höhere Gewalt, zu geringe Teilnehmerzahl, Fortbildungen und Sonderveranstaltungen) können Kurse oder Clubs zusammengelegt, abgebrochen, auf andere Tage/Uhrzeiten oder in andere Kursräume verlegt werden. In diesem Fall gilt der Unterricht als erfüllt.

Die Mitgliedschaft und Leistungen der Mitgliedschaft sind nicht übertragbar. Der Unterricht der Tanzschule findet in allen Kursen in deutscher Sprache statt.

 

Widerrufsrecht bei Anmeldung per Internet, E-Mail

Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab Vertragsabschluss. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde die Tanzschule Nuzinger Dance & Events GmbH, Bergheimer Straße 147, 69115 Heidelberg mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail an info@nuzinger.de) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet (bei Brief: Datum des Poststempels). Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat die Tanzschule dem Kunden alle Zahlungen, die sie vom Kunden erhalten hat, spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei der Tanzschule eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Tanzschule das gleiche Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Hat der Kunde während des Widerrufs bereits Dienstleistungen beansprucht, ist der Tanzschule ein angemessener Betrag zu zahlen, der dem Anteil, der bis dahin erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

Laufzeit des Vertrages und Kündigung
Der Vertrag hat eine wiederkehrende/dauernde Leistung zum Gegenstand und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er ist erstmals kündbar zum Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen.

Wird der Vertrag nicht unter Einhaltung dieser Kündigungsfrist von 30 Tagen vor Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit gekündigt oder hat der Kunde nicht erneut eine längere Mindestlaufzeit vereinbart, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen Monat, sofern nicht spätestens 30 Tage vor Ende der vereinbarten Laufzeit eine schriftliche Kündigung erfolgt. Nach Ablauf der Grundlaufzeit wechselt der Vertrag somit automatisch in einen sich ohne rechtzeitige Kündigung regelmäßig verlängernden 1-Monatstarif.


Die Kündigung ist an die Tanzschule Nuzinger Dance & Events GmbH, Bergheimer Straße 147, 69115 Heidelberg schriftlich per Brief oder per E-Mail an info@nuzinger.de zu richten.

 

Nicht-Teilnahme, Krankheitsfall, Ferien

Ein ganz oder teilweises Fernbleiben vom Unterricht vermindert den Mitgliedsbeitrag nicht. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt, insbesondere wegen Krankheit, die dem Kunden die Teilnahme für einen erheblichen Zeitraum unmöglich macht.

Der Unterricht entfällt an den gesetzlichen Feiertagen und während der Tanzschulferien. In dieser unterrichtslosen Zeit sind die Mitgliedsbeiträge jedoch weiter zu entrichten, da es sich bei Laufzeitverträgen um 1/12 des Jahresbeitrages handelt, der in Raten gezahlt wird.

Mitgliedsbeitrag 
Die aktuellen Mitgliedsbeiträge sind Endbeträge inklusive GEMA-Gebühren, Haftpflichtversicherung und Verwaltungskosten und im aktuellen Programmheft/Internetseite aufgeführt.


Der Beitrag ist für jeden Kalendermonat geschuldet, in der die Tanzschule ganz oder teilweise geöffnet hat. 
 

Der sich für den jeweiligen Monat errechnende Gesamtbeitrag ist zum 10. des Monats fällig. 

 

Der Kursbeitrag für den ersten Kursmonat wird nach Kursanmeldung am Tag des ersten Kurstermins fällig. Der Kursbeitrag wird mittels SEPA-Lastschrift zum jeweils 10.(Zehnten) eines Monats im Voraus eingezogen. Mit dem SEPA-Lastschriftmandat wird die Tanzschule ermächtigt, den fälligen Kursbetrag vom Konto des Kunden einzuziehen. Es ist grundsätzlich unbefristet und verfällt nur nach schriftlichem Widerruf. Ist die Abbuchung vom Konto des Kunden nicht möglich, sind die dadurch entstehenden zusätzlichen Bankgebühren und Bearbeitungsgebühren der Tanzschule (8,00 €) vom Kunden zu tragen.



Sonderbedingungen bei Kursen für Jugendliche
Die Mitgliedschaft dauert einen Kurs von 12 Unterrichtseinheiten und verlängert sich automatisch jeweils um 3 weitere Unterrichtseinheiten.
 

Kündbar ist der Kurs erstmalig zur 9. Unterrichtseinheit, der Vertrag endet dann mit der 12. Unterrichtseinheit.
 

Der Beitrag wird in 4 gleich hohen Teilbeträgen fällig, jeweils zu Beginn der 1., 4., 7. und 10. Unterrichtseinheit. 

 

Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung

Die Tanzschule ist berechtigt, die monatlichen Mitgliedsbeiträge anzupassen, falls sich die allgemeinen Marktbedingungen ändern. Im Falle einer Preiserhöhung ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer Frist von 30 Tagen diesen Vertrag zum Ablauf des nachfolgenden Monats zu kündigen.

 

Geltung und Durchsetzung der Hausordnung

Die Mitarbeiter der Tanzschule sind befugt, dem Kunden im Einzelfall Weisungen zu erteilen, um das Hausrecht der Tanzschule und insbesondere die Regeln der in den Räumen aushängenden Hausordnung durchzusetzen, soweit dies erforderlich ist.

 

Haftung

Der Aufenthalt und das Tanzen in den Räumen der Tanzschule erfolgen auf eigene Gefahr.

Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegen die Tanzschule (einschl. deren Erfüllungsgehilfen), die leichte Fahrlässigkeit voraussetzen, bestehen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht, deren Verletzung den Vertragszweck gefährden würden (Kardinalpflicht) verletzt worden ist. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall auf den Auftragswert bzw. den typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt, je nachdem, welcher Wert höher ist.


Obhutspflichten für mitgebrachte Gegenstände werden nicht übernommen. Bei Diebstählen und Verlusten haften wir nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. 

 
Datenschutz

Die Tanzschule erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten, die sie unmittelbar von dem Kunden oder über die Nutzung ihrer Einrichtungen, wie auch ihrer Internetseiten erhält. Die Tanzschule nutzt diese Informationen über die Kunden, um die Kundenbeziehung zu gestalten und auch andere eigene Produkte und Services der Tanzschule anzubieten.

  

Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Tanzschule ist berechtigt, die Inhalte einseitig zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies aus rechtlichen Gründen erforderlich ist oder die Änderungen oder Ergänzungen ausschließlich zum Vorteil des Kunden sind. In allen übrigen Fällen ist eine einseitige Änderung oder Ergänzung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nur zulässig, wenn diese für den Kunden unter Berücksichtigung der Interessen der Tanzschule zumutbar ist. Die Tanzschule wird dem Kunden in diesen Fällen eine Änderung oder Ergänzung schriftlich oder per E-Mail wenigstens vier Wochen vor deren Inkrafttreten mitteilen („Änderungsmitteilung“). Der Kunde kann von einer solchen Änderung oder Ergänzung binnen einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder per E-Mail gegenüber der Tanzschule widersprechen. Im Falle eines unterlassenen Widerspruchs werden die Änderungen oder Ergänzungen wirksam. Auf die Rechtsfolgen eines unterlassenen Widerspruchs wird die Tanzschule den Kunden in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen.

 

Sonstiges

Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist grundsätzlich nicht gestattet. Im Fall grob ungebührlichen Betragens (z.B. Trunkenheit, Tätlichkeiten, Beleidigungen, unsittlichen Verhaltens, usw.) kann der Kunde ohne Anspruch auf eine ganze oder anteilige Rückerstattung oder sonstige Verrechnung von geleisteten Zahlungen vom weiteren Unterricht ausgeschlossen werden. Die Tanzschule darf jederzeit von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und auch ein Hausverbot gegenüber dem betroffenen Kunden aussprechen. Choreografien und Tanzschritte-/Figuren, bei denen die Tanzschule oder deren Mitarbeiter das Urheberrecht innehält, dürfen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der Tanzschule aufgeführt oder auf andere Art verwendet werden.

 

Fotografie / Videoaufnahmen / Urheberrecht

Der Veranstalter weist darauf hin, dass im Rahmen der Veranstaltung fotografiert und gefilmt wird. Filme und Fotos aller anwesenden Personen (Teilnehmer, Besucher, Künstler, etc.) oder Ausschnitte, Zusammenschnitte etc. können veröffentlicht werden. Gleichzeitig können Filme und Fotos auch für Promotion- und Werbezwecke (z.B. Website, Folder, Pressemitteilungen, TV- und Kinospot, etc.) für die Veranstaltung (aktuelles Jahr und alle Folgejahre) und andere Veranstaltungen der Nuzinger Dance & Events GmbH verwendet werden; auch zu weiterführenden kommerziellen Zwecken (Weiterverkauf von Fotos und Bildrechten). Mit dem Kauf/der Anmeldung zu der Veranstaltung erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit der – für ihn entgeltlosen – Veröffentlichung der von ihm gemachten Fotos und Filmaufnahmen einverstanden. Alle Nutzungsrechte von Foto- und Videomaterial verbleiben bei der Nuzinger Dance & Events GmbH bzw. bei früheren Rechteinhabern.

 

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden AGB unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bedingungen gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen.

 

 

 

 

Wir setzen Cookies auf dieser Website ein, die auf ihrem Gerät gespeichert werden. Neben den für die Nutzung essentiellen Cookies verwenden wir mit Ihrem Einverständnis solche, die eine Analyse der Nutzung ermöglichen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Wir setzen Cookies auf dieser Website ein, die auf ihrem Gerät gespeichert werden. Neben den für die Nutzung essentiellen Cookies verwenden wir mit Ihrem Einverständnis solche, die eine Analyse der Nutzung ermöglichen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.